Vielfältige Jugendhilfemaßnahmen für individuelle Bedarfe

Passgenaue Lösungen

Bei ZAPP setzen wir uns mit Herz und Fachkompetenz für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ein, die Unterstützung und Orientierung in schwierigen Lebenslagen benötigen. Unser vielfältiges Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen und deckt sowohl stationäre als auch ambulante Hilfen ab. Mit unserem Fokus auf individuelle Betreuung, zeitnahe Intervention und die Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnerinstitutionen schaffen wir Lösungen, die nachhaltig wirken.

Wir bieten trägereigene Wohnmöglichkeiten und ambulante Hilfen, um Jugendliche und junge Volljährige individuell zu begleiten und auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu fördern.

Unser Ziel ist es, für jede Person ein passendes Angebot zu schaffen, das ihre Stärken fördert, sie in schwierigen Zeiten begleitet und dabei hilft, Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Dies gelingt durch enge Vernetzung, fachliche Kompetenz und unser Engagement für die Menschen, mit denen wir arbeiten.

Ambulante Hilfen

Unsere aufsuchenden Hilfen richten sich an Kinder, Jugendliche und Familien, die besondere Unterstützung benötigen. Das Angebot umfasst:

  • Begleitung in akuten familiären Krisen,
  • Unterstützung bei der Organisation des Alltags mit kleinen Kindern,
  • Hilfen bei drohender Kindeswohlgefährdung,
  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Problemen im familiären Umfeld,
  • Förderung von Jugendlichen, die sich in sozialer Isolation oder schwierigen Lebenslagen befinden,
  • Begleitung bei der Rückkehr nach Fremdunterbringung,
  • Unterstützung bei der Verselbstständigung,
  • sowie Maßnahmen zur Prävention von Kriminalität, Sucht und schulischen Schwierigkeiten.

Unsere ambulanten Hilfen basieren auf den Bestimmungen des § 27 ff. SGB VIII.

Brücken

Das Angebot richtet sich an unbegleitete minderjährige Ausländer im Alter von 14 bis 18 Jahren, die in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung verbleiben sollen.
Die Unterbringung in den Brücken erfolgt in der Regel nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen), sofern es schon eine Zuweisung der Landesverteilstelle des LVR gibt. Für den Fall, dass das Jugendamt einen noch nicht der Stadt zugewiesenen Jugendlichen in Obhut nehmen muss, erfolgt die Aufnahme nach § 42a SGB VIII (vorläufige Inobhutnahme) bis eine Zuweisung erfolgt ist. Nach Bestellung eines Vormunds kann die Maßnahme in eine Jugendhilfe gemäß § 34 SGB VIII umgeschrieben werden. Bei baldiger Erreichung der Volljährigkeit hat der Jugendliche die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige zu stellen) und so seinen Verbleib in der Gruppe zu sichern.

Regelwohngruppen

Das Angebot richtet sich an männliche Jugendliche im Alter von 15-18 Jahren, die

  • nicht mehr in ihrer Familie bleiben können und langfristig in (träger)eigenen Wohnraum wechseln sollen, oder
  • in anderen stationären Maßnahmen gescheitert sind, oder
  • nach Fremdunterbringung verselbständigt werden sollen, oder
  • erfolgreich im Rahmen einer INSPE entsprechende Entwicklungen gemacht haben oder
  • als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stationär untergebracht werden, und die schon in einer der Brücken die notwendigen Voraussetzungen erlangt haben.

 

Die Unterbringung in der Regelgruppe erfolgt nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform). Bei baldiger Erreichung der Volljährigkeit hat der Jugendliche die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige zu stellen) und so seinen Verbleib in der Gruppe zu sichern.


Wir sehen die Wohngruppe als eine Art Übungs- und Trainingsfeld, in dem differenziert und individuell mit den einzelnen Jugendlichen an den jeweiligen Entwicklungsbedarfen gearbeitet wird und vorhandene Ressourcen ausgebaut werden.

Verselbständigungswohnen

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 16 – 20 Jahren,

  • die nicht mehr in ihrer Familie bleiben können und langfristig in eigenen
    Wohnraum wechseln sollen, oder
  • die nach Fremdunterbringung verselbständigt werden sollen, oder
  • die schon in eigenem Wohnraum gescheitert sind, oder
  • die erfolgreich im Rahmen einer INSPE oder während eines Aufenthaltes
    in einer Regel-WG entsprechende Entwicklungen gemacht haben oder
  • die als unbegleitete minderjährige Ausländer die ersten
    Verselbständigungsschritte bereits in einer unserer WGs absolviert haben und
    nun auf das Leben in (träger)eigenem Wohnraum vorbereitet werden sollen.

 

Die Unterbringung in der Verselbständigungsgruppe erfolgt nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform). Bei baldiger Erreichung der Volljährigkeit hat der Jugendliche die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige zu stellen) und so seinen Verbleib in der Gruppe zu sichern. Ziel der Unterbringung ist die Verselbständigung und die Befähigung, in (träger)eigenem Wohnraum zu leben. Die Basis für die dazu nötigen Grundqualifikationen sollte schon gegeben sein und nun in der Wohngruppe weiterhin eingeübt und verinnerlicht werden.
Wir sehen die Wohngruppe als ein Übungsfeld, in dem differenziert und individuell mit den einzelnen Jugendlichen an den jeweiligen Entwicklungsbedarfen gearbeitet wird.

Trainingswohnen

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 17-20 Jahren, die

  • nicht mehr in ihrer Familie bleiben können und langfristig in eigenen Wohnraum wechseln sollen, oder
  • schon in eigenem Wohnraum gescheitert sind, oder
  • erfolgreich im Rahmen eines Aufenthaltes in unserer Verselbständigungs-WG entsprechende Entwicklung gemacht haben und nun auf das Leben in eigenem Wohnraum vorbereitet werden sollen.

 

Die Unterbringung im Trainingswohnen erfolgt nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform). Bei baldiger Erreichung der Volljährigkeit hat der Jugendliche die Möglichkeit beim Jugendamt einen Antrag nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige zu stellen) und so seinen Verbleib zu sichern.
Ziel ist die Verselbständigung und die Befähigung, in eigenem Wohnraum zu leben. Die Basis für die dazu nötigen Grundqualifikationen sollte schon gegeben sein und nun weiterhin eingeübt und verinnerlicht werden.
Wir sehen die trägereigene Wohnung sowohl als ein Übungsfeld als auch als letzten Schritt zur Qualifikation für ein eigenständiges und
selbstbestimmtes Leben.

Trägereigener Wohnraum

Unser Angebot für Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 17 bis 20 Jahren bietet die Möglichkeit zur langfristigen Verselbstständigung. Es richtet sich an:

  • Jugendliche, die nicht mehr in ihrer Familie leben können und auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden,
  • junge Menschen nach einer Fremdunterbringung,
  • Jugendliche, die in eigenem Wohnraum gescheitert sind,
  • Bewohner unserer Wohngruppen, die erhebliche Entwicklungsschritte vollzogen haben,
  • sowie unbegleitete minderjährige Ausländer, die erste Schritte zur Selbstständigkeit abgeschlossen haben.

Die Betreuung erfolgt nach § 34 SGB VIII, gegebenenfalls in Verbindung mit § 41 SGB VIII.

137 Seacoast Ave, New York, NY 10094
+1 (234) 466-9764
Excuisite food, unforgettable atmosphere...
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