Bei ZAPP setzen wir uns mit Herz und Fachkompetenz für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ein, die Unterstützung und Orientierung in schwierigen Lebenslagen benötigen. Unser vielfältiges Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen und deckt sowohl stationäre als auch ambulante Hilfen ab. Mit unserem Fokus auf individuelle Betreuung, zeitnahe Intervention und die Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnerinstitutionen schaffen wir Lösungen, die nachhaltig wirken.
Wir bieten trägereigene Wohnmöglichkeiten und ambulante Hilfen, um Jugendliche und junge Volljährige individuell zu begleiten und auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu fördern.
Unser Ziel ist es, für jede Person ein passendes Angebot zu schaffen, das ihre Stärken fördert, sie in schwierigen Zeiten begleitet und dabei hilft, Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Dies gelingt durch enge Vernetzung, fachliche Kompetenz und unser Engagement für die Menschen, mit denen wir arbeiten.
Unsere aufsuchenden Hilfen richten sich an Kinder, Jugendliche und Familien, die besondere Unterstützung benötigen. Das Angebot umfasst:
Unsere ambulanten Hilfen basieren auf den Bestimmungen des § 27 ff. SGB VIII.
Das Angebot richtet sich an unbegleitete minderjährige Ausländer im Alter von 14 bis 18 Jahren, die in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung verbleiben sollen.
Die Unterbringung in den Brücken erfolgt in der Regel nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen), sofern es schon eine Zuweisung der Landesverteilstelle des LVR gibt. Für den Fall, dass das Jugendamt einen noch nicht der Stadt zugewiesenen Jugendlichen in Obhut nehmen muss, erfolgt die Aufnahme nach § 42a SGB VIII (vorläufige Inobhutnahme) bis eine Zuweisung erfolgt ist. Nach Bestellung eines Vormunds kann die Maßnahme in eine Jugendhilfe gemäß § 34 SGB VIII umgeschrieben werden. Bei baldiger Erreichung der Volljährigkeit hat der Jugendliche die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige zu stellen) und so seinen Verbleib in der Gruppe zu sichern.
Das Angebot richtet sich an männliche Jugendliche im Alter von 15-18 Jahren, die
Die Unterbringung in der Regelgruppe erfolgt nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform). Bei baldiger Erreichung der Volljährigkeit hat der Jugendliche die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige zu stellen) und so seinen Verbleib in der Gruppe zu sichern.
Wir sehen die Wohngruppe als eine Art Übungs- und Trainingsfeld, in dem differenziert und individuell mit den einzelnen Jugendlichen an den jeweiligen Entwicklungsbedarfen gearbeitet wird und vorhandene Ressourcen ausgebaut werden.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 16 – 20 Jahren,
Die Unterbringung in der Verselbständigungsgruppe erfolgt nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform). Bei baldiger Erreichung der Volljährigkeit hat der Jugendliche die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige zu stellen) und so seinen Verbleib in der Gruppe zu sichern. Ziel der Unterbringung ist die Verselbständigung und die Befähigung, in (träger)eigenem Wohnraum zu leben. Die Basis für die dazu nötigen Grundqualifikationen sollte schon gegeben sein und nun in der Wohngruppe weiterhin eingeübt und verinnerlicht werden.
Wir sehen die Wohngruppe als ein Übungsfeld, in dem differenziert und individuell mit den einzelnen Jugendlichen an den jeweiligen Entwicklungsbedarfen gearbeitet wird.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 17-20 Jahren, die
Die Unterbringung im Trainingswohnen erfolgt nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform). Bei baldiger Erreichung der Volljährigkeit hat der Jugendliche die Möglichkeit beim Jugendamt einen Antrag nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige zu stellen) und so seinen Verbleib zu sichern.
Ziel ist die Verselbständigung und die Befähigung, in eigenem Wohnraum zu leben. Die Basis für die dazu nötigen Grundqualifikationen sollte schon gegeben sein und nun weiterhin eingeübt und verinnerlicht werden.
Wir sehen die trägereigene Wohnung sowohl als ein Übungsfeld als auch als letzten Schritt zur Qualifikation für ein eigenständiges und
selbstbestimmtes Leben.
Unser Angebot für Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 17 bis 20 Jahren bietet die Möglichkeit zur langfristigen Verselbstständigung. Es richtet sich an:
Die Betreuung erfolgt nach § 34 SGB VIII, gegebenenfalls in Verbindung mit § 41 SGB VIII.
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